Familienhundeschule
Rund um den Hund
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HOUSE-OF-ANIMALS e.V.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Der Tierhalter versichert, dass seiner Kenntnis nach sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Aufgenommen werden nur Hunde mit 6-fach Impfung, (Tollwut, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis, Zwingerhusten, Staupe), welche nicht älter als 1 Jahr und nicht jünger als 4 Wochen sein darf. Vorlage Impfbuch!
2.) Der Tierhalter versichert, dass sein Tier ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist.
Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für diesen Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Vorlage der Kopie.
3.) Während der Betreuungszeit durch HOUSE-OF-ANIMALS® e.V.,
bleibt der Tierhalter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
4.) Für Schäden, die der Hund während seines Aufenthaltes bei HOUSE-OF-ANIMALS® e.V. erleiden könnte, übernimmt HOUSE-OF-ANIMALS® e.V. keine Haftung. Richtet der Hund bei HOUSE-OF-ANIMALS® e.V. Schäden an (z. B. zerbissene Auto-Innenteile, Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Eigentümer/Tierhalter. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund / Mensch) anrichtet, haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer. Sollte sich ein Hund durch Ausbruch aus dem HuTa-/Trainingsgelände, beim Spaziergang weglaufen oder beim Außentraining der Betreuung entziehen, haftet für entstandenen Schäden alleine der Tierhalter/Eigentümer.
5.) HOUSE-OF-ANIMALS® e.V. verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu
beachten.
6.) Hält HOUSE-OF-ANIMALS® e.V. eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung kommt. Die hierdurch entstehenden
Kosten trägt alleine der Tierhalter/Besitzer.
7.) Hunde, die nicht zum vertraglichen Pensionsende ohne vorherige Absprache abgeholt werden, werden mit dem doppelten Pflegekostensatz pro Tag berechnet. Sollte der Hund nicht innerhalb 7 Tagen nach vereinbartem Termin abgeholt werden, ist HOUSE-OF-ANIMALS® e.V. berechtigt, den Hund anderweitig, (Tierheim, Privatperson, etc.) abzugeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter. Besteht durch oder für den Hund eine Gefährdung durch andere Hunde, so steht es HOUSE-OF-ANIMALS® e.V. frei, eine anderweitige Unterbringung die der HOUSE-OF-ANIMALS® e.V. gleich kommt, mit der Betreuung des Hundes zu beauftragen.
8.) Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Spielzeug, Hundeleinen und Decken etc. wird keine Haftung übernommen.
10.) Dieser Vertrag ist für jeden Besuch des Hundes gültig.
Der Vertrag gilt bis auf den schriftlichen Widerruf.
© HOUSE-OF-ANIMALS 2007
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